Preise

Unsere Preise richten sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Das ist das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern, sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten.
In Abschnitt 3, §§ 8 bis 13, ist die Vergütung der Dolmetscher und Übersetzer geregelt.
Schriftliche Übersetzungen werden grundsätzlich nach Zeilen berechnet. Eine Normzeile besteht aus 55 Anschlägen und kostet 1,75 €.
Dolmetscherdienstleistungen werden nach Stunden- oder Tagessätzen berechnet. Bei der Berechnung der Leistung wird auf 0,5 Stunden nach oben aufgerundet. Der Stundenlohn gemäß JVEG beträgt 70,00 €.
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt.
Bei einer langfristigen Zusammenarbeit können die Preise vertraglich festgelegt werden.

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